Aktuelles

Srtand  03.08.2020

 

                  Die Jahreshauptversammlung 2020

                                 der TSG Westerstede

                                             findet am

                                    15.09.2020 um 20.00 Uhr

         im Forum der Robert-Dannemann-Schule statt.

Die Tagesordnung ist in der Vereinszeitung Sport Spiel Spass Ausgabe 123  bereits vorgeschlagen worden. Sie gilt weiterhin.

Nach der Satzung der TSG Westerstede ist die Jahreshauptversammlung eine Delegiertenversammlung

Die Versammlung ist aber selbstverständlich auch offen ist für alle anderen Mitglieder der TSG Westerstede

Um den in Rahmen der Corona-Pandamie auferlegten Vorgaben gerecht zu werden  (max. Personenanzahl im Forum) bitten wir daher um telefonische /schriftliche Voranmeldung an die Geschäftsstelle , wer an der Versammlung teilnehmen möchte.

Wir müssen uns vorbehalten, nach Erreichen der Höchstzahl weitere Teilnehmern abzuweisen.

Der Vorstand

 

 

 

Stand 06.07.2020

Ab 6. Juli 2020 sind Kontaktsportarten wieder erlaubt und Sport in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zugelassen. Dies bezieht sich auf den Trainingsbetrieb, dort fällt auch der Mindestabstand weg. Um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Sportler erfasst werden. Diese Listen sind 3 Wochen aufzubewahren, um ggf. dem Gesundheitsamt vorgelegt werden zu können. Weiterhin gilt die Einhaltung der Hygieneregeln. Zuschauer sind beim Breitensport im Freien zugelassen, sofern sie eineinhalb Meter Abstand zu Menschen aus einem anderen Hausstand halten.

Dies alles gilt in den Sportanlagen der Stadt Westerstede vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Westerstede.

Stand 22.6.2020

Zuschauer sind während der Sportausübung und eines Wettkampfes im Freien wieder erlaubt

Während der Sportausübung im Freien dürfen Interessierte wieder zuschauen. Das gilt sowohl für das Training als auch für Wettkämpfe. Auch Eltern dürfen jetzt wieder ihre Kinder betreuen und müssen sich nicht mehr von der Außensportanlage entfernen. Wenn weniger als 50 Personen zuschauen muss lediglich muss ein Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten werden, die nicht dem eigenen Hausstand angehört,. Kommen mehr als 50 und bis maximal 250 Zuschauerinnen und Zuschauer, um bei einer Sportausübung zu zuschauen, müssen diese zusätzlich zur Abstandsregel Sitzplätze einnehmen. Die Veranstalter müssen außerdem die Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer erfassen, um mögliche Infektionsketten später nachvollziehen zu können.

Stand 22.06.2020

Aufgrund der von der Niedersäschsischen Landesregierung vorgenommenen Lockerungen hat der Vorstand beschlossen, auch Kindern unter 14 Jahren die Möglichkeit zu geben, wieder am Sportbetrieb teilzunehmen.

Die jeweiligen Abteilungen werden unter Einhaltung des Hygeniekonzeptes ihre Angebote wieder ausweiten

Informationen dazu:

direkt bei den  jeweiligen Abteilungs- oder Übungsleiter

bei der Geschäftsstelle   Tel. 1876

oder auf der homepage

 

Vereinsspezifisches Wiedereinstiegskonzept

 1. Hygeniekonzept

 

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten.

Für die Einhaltung und Beachtung sind die Übungsleitungen verantwortlich. Der Verein stellt den Abteilungen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei den städtischen Sporthallen stellt die Stadt Westerstede bei den Eingängen ausreichend über Standbehälter Desinfektionsmittel zur Verfügung.

1. Hygieneartikel bereitstellen

  • Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) über die Geschäftsstelle
  • Einmal-Papierhändtücher über die Geschäftsstelle
  • Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) für Gegenstände, Sportgeräte, Ablageflächen etc. über die Geschäftsstelle – alternativ sind die Sportgeräte gesondert für mindestens 4 Tage ohne Nutzung zu lagern und gesondert zu kennzeichnen
  • Seife und Einmal-Papierhandtücher für die Toiletten durch die Stadt Westerstede sowie beim Eingang durch Standbehälter mit Desinfektionsmittel

 

2. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße

  • Beim Zutritt der Sporthalle durch jeden Teilnehmenden und Verantwortlichen

  • Nach dem Toilettengang – Sicherstellung durch die Übungsleitungen
  • Zusätzlich bei Gruppenteilung in der Pause
  • Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.

3. Regelmäßige Desinfektion (vor/nach jeder Trainingsgruppe)

  • Sportgeräte (Großgeräte, Kleingeräte, Matten etc.) – alternativ sind die Sportgeräte gesondert für mindestens 4 Tage ohne Nutzung zu lagern und zu kennzeichnen
  • Die Sportgeräte der Stadt Westerstede dürfen nicht benutzt werden!
  • Ablageflächen
  • Türgriffe, Handläufe, etc.

4. Toiletten

  • Toiletten bleiben geöffnet und werden nach einer Nutzung durch die Nutzerin/ den Nutzer gereinigt und desinfiziert. Die regelmäßige Reinigung erfolgt durch den Reinigungsdienst der Stadt Westerstede.

 

5. Umkleiden und Duschräume

  • Bis der normale Trainingsbetrieb wiederhergestellt ist, bleiben Umkleiden und Duschräume geschlossen.
  • Die Trainierenden kommen bereits in Sportkleidung zum Sportgelände.

6. Laufwege

  • Falls es die örtlichen Gegebenheiten zulassen (Freigelände und Sporthalle), sollen zum Betreten und Verlassen des Sportgeländes verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt werden. Die Kennzeichnung stellt die Stadt Westerstede sicher.

 

7. Gruppenwechsel

Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:

  • Ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
  • Der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
  • Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
  • Bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
  • Die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
  • Auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen.
  • Die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
  • Gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang sind untersagt.
  • Die Zeit zum Lüften (in der Halle) und zum Desinfizieren nutzen.

8. Abstand halten

  • Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) ist immer einzuhalten, sowohl beim Betreten als auch Verlassen des Sportgeländes. Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft und diese weitreichender in den Raum hinein ventiliert wird, sind während des Trainings grundsätzlich 2,00 m Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten; bei Indoortrainings wird ein größerer Abstand von 2,00 bis 4,00 m empfohlen.
  • sind Markierungen als Orientierung anzubringen (z.B. Klebestreifen, Pylonen).
  • In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
  • Die Ablage des Equipments inkl. Trinkflaschen erfolgt in einer pro Person ausgewiesenen „Zone“, diese Bereiche können z.B. mit einem Hula-Hoop-Reifen, einem Springseil o.ä. markiert werden.
  • ist beim Kommen und Gehen Nasen-Mundschutz zu tragen.

9. Eigenes Equipment der Sporttreibenden (was kann mitgebracht werden)

  • Yoga/ Gymnastik-Matte oder Handtuch (zur Unterlage)
  • Spiel- und Handgeräte
  • Trainingsmaterialien (z.B. Theraband, Hantel)  Trinkflasche.

  • Konzeption der Trainingsgruppen

Die Gestaltung und Organisation der Übungsstunden ist immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängig (Größe der Halle, Lüftungsmöglichkeiten, Zugangsmöglichkeiten, Verfügbarkeit Außengelände, Wetterbedingungen etc.).

Daher hat die Abteilungsleitung im Rahmen der zugeteilten Hallenzeiten einen neuen Stundenplan zu erstellen, um die Abläufe der einzelnen Trainingsgruppen zu koordinieren.

 

Allgemein

1. Größe

  • Grundsätzlich: Starke Verkleinerung der Gruppengröße vornehmen, um Infektionsketten so niedrig wie möglich zu halten.
  • Beachtung der behördlichen Vorgaben (wie viele Personen dürfen außerhalb des eigenen Hausstands zusammen sein?) und der jeweiligen sportbereichsspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände wie DTB-Kinderturnen, DTB-Sportarten, Fitness- und Gesundheitssport, DJB, Tanzsport DTV, Deutscher Tischtennis-Bund, DBB sowie der örtlichen Gegebenheiten zur Einteilung der Gruppengröße.
  • Es wird darüber hinaus zusätzlich je nach Sportstätte empfohlen, pro 20 bis 40 qm nicht mehr als eine Person zuzulassen, um die Abstandsregel einzuhalten.

2. Einteilung

  • Bildung der Trainingsgruppen einer Sportart / eines Sportangebots losgelöst von den ursprünglichen Einteilungen (z.B. Personen, die im gleichen Haushalt leben (z.B. Geschwister), sollten bevorzugt miteinander trainieren).
  • Feste Trainingsgruppen bilden, die auch in den kommenden Wochen beibehalten werden.
  • Eine Durchmischung von Sporttreibenden und Übungsleiter*innen ist zu vermeiden.
  • Eine Übungsleitung/Trainer*in betreut regelmäßig nicht mehr als fünf feste Übungs/Trainingsgruppen.

3. Personenkreis

  • Es dürfen ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden), eine Ausnahme bilden die Angebote Babys in Bewegung und Eltern-Kind-Turnen.
  • Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende). Risikogruppen können durch Anbieter jedoch nicht immer – zumindest nicht pauschal – identifiziert werden. Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.

4. Anwesenheitsliste

  • In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
  • Die Anwesenheitslisten werden regelmäßig – mindestens zum Ende eines Monats – der Geschäftsstelle durch die Übungsleiter*in zugeleitet.
  • Zu ergreifende Maßnahmen beim Corona-Verdachtsfall siehe Anlage „RKI Maßnahmen Corona Verdachtsfall Infografik“ am Ende dieses Dokuments.

 

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.

5. Gesundheitsprüfung

 

  • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.

6. Fahrgemeinschaften

  • Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden, um auch hier das Risiko einer Infektion zu minimieren.

7. Erste-Hilfe

  • Der Erste-Hilfe-Koffer sollte vorab kontrolliert und anschließend mit an den Trainingsort genommen werden.
  • Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.
  • Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der Internetseite des Deutschen Roten Kreuzes (drk.de).

Die Besonderheiten der Abteilungen können bei Interesse für die jeweilige Sportart von der Geschäftsstelle oder der Abteilung zur Verfügung gestellt werden.

 

Stufe 1 – Trainingsstunde im Freien

Derzeit ist ein Training im Freien auf dem Vereinsgelände, in öffentlichen Parks und anderen Freiflächen grundsätzlich zu bevorzugen. Welche Inhalte hier pro Sportart/ Sportangebot umgesetzt werden können, finden sich in den fachspezifischen Übergangsregeln für die Sportarten wie z. B. DTB unter „1. Ausdifferenzierung der spezifischen Handlungsempfehlungen“ sowie den Übergangsregeln für Fitness- und Gesundheitssport und Kinderturnen.

Beispiel DTB-Regeln:

  • Ist für das Athletiktraining ein Aufbau von kleineren Sport- und Spielgeräten geplant, so muss der Aufbau für jedes Training koordiniert und organisiert Dieser sollte mit möglichst wenigen Personen vorgenommen werden.
  • Wichtig ist, dass der/die Übungsleiter*in klare Anweisungen an die Sporttreibenden gibt, damit die Aufgabenverteilung verständlich ist.
  • Bei kleinen Aufbauten oder Kraftzirkeln ist es eventuell möglich, dass der Aufbau bereits vor Beginn des Trainings vom jeweiligen Übungsleiter*in allein durchgeführt wird.
  • Das Training kann z. B. mittels eines Stationstrainings durchgeführt werden. Hier können die Abstandsregeln durch den gleichzeitigen Wechsel gut umgesetzt werden. Pro Station befindet sich immer ein Sporttreibender.
  • Findet das Training an einer Stelle statt, so hat jeder Sportreibende eine eigene zugewiesene Matte, die zuvor an Ort und Stelle gelegt wird, damit die Abstandsregel eingehalten werden kann.
  • Generell sollten nur Übungen ausgewählt werden, die ohne die Hilfestellung eines*r Übungsleiter*in durchgeführt werden können.
  • Partnerübungen sind nicht erlaubt.
  • Anstelle von Korrekturen über taktile Reize andere Rückmeldemöglichkeiten nutzen (verbal, Videoaufnahmen, Bilderreihen etc.)
  • Warteschlangen vor Stationen sind unbedingt zu vermeiden. Daher ausreichend Stationen (für jeden Sporttreibenden eine eigene Station) und mit ausreichend Abstand gemäß der 2m-Abstandsregel aufbauen.
  • Ebenso muss auch der Abbau der Geräte koordiniert werden.
  • Möglicherweise kann auch eine Übernahme der Trainingsmaterialien und -geräte durch eine nachfolgende Gruppe organisiert werden. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass eine ausreichende Desinfektion vorgenommen wird und auch die Trainingsgruppen keinen Kontakt miteinander haben.
  • In gemeinsamen Pausen ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel eingehalten wird (Alle bleiben im zugewiesenen, eigenen Bereich).

 

Stufe 2 – Trainingsstunde in der Halle

  • Bei Hallentraining ist die Sporthalle vorab möglichst intensiv durchzulüften.
  • Der Aufbau der Turn- und Sportgeräte muss in jedem Training koordiniert und organisiert Dieser sollte mit möglichst wenigen Personen vorgenommen werden.
  • Die Abstandsregeln von mindestens zwei Metern sind einzuhalten und es ist ein NasenMundschutz zu tragen. Ausnahmen sind in den einzelnen Sportangeboten beschrieben.
  • Wichtig ist, dass der/die Übungsleiter*in klare Anweisungen an die Sporttreibenden gibt, damit die Aufgabenverteilung verständlich ist.
  • Bei kleinen Aufbauten oder Kraftzirkeln ist es eventuell möglich, dass der Aufbau bereits vor Beginn des Trainings vom jeweiligen Übungsleiter*in allein durchgeführt wird.
  • Da in der Halle nun auch erweiterte Trainingsmöglichkeiten bestehen, ist der Trainingsplan so anzupassen, dass die Abstandsregel am Turngerät eingehalten werden kann.
  • Parallel kann ein Athletiktraining (z.B. in Form von weiteren Stationen) durchgeführt werden, sodass es zu keinen Warteschlangen am Gerät kommt.
  • Da vorerst keine Hilfestellung erlaubt ist (aufgrund der Abstandsregel), sollten daher im Training an den Geräten nur sicher beherrschte und/oder moderate Elemente geübt werden.
  • Nach jedem Geräte- oder auch Stationswechsel sind auch hier die Oberflächen und Geräte zu reinigen und zu desinfizieren, bevor der nächste Sporttreibende an das Gerät geht.
  • Generell sind die Trainingsformen und -inhalte in der Halle so zu wählen, dass die Distanz gewahrt und Körperkontakte vermieden werden können.

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Die zehn Leitplanken des DOSB

 

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Körperkontakte müssen unterbleiben

Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Mit Freiluftaktivitäten starten

Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Opti-malfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeu-tung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein.

Risiko in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

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Absage der Jahreshauptversammlung der TSG Westerstede

Liebe Delegierte, liebe Mitglieder,

die Jahreshauptversammlung der TSG Westerstede, die für Mittwoch, den 1.4.2020 geplant war,
wird wegen des Coronavirus auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

– Der Vorstand –