Corona-Info

Stand 03.04.2022

Ab 03.04.2022 werden die Beschränkungen aufgehoben.

Liebe SportlerInnen,

die neue Verordnung sieht folgendes vor:

  • Abstands- und Testpflicht sind in den Sporthallen und Außensportgeländen der Stadt Westerstede aufgehoben
  • Im Rahmen unseres Hausrecht besteht aber weiterhin eine Maskenpflicht in den Fluren, Gängen und Umkleiden der Sportstätten

Die schulische Nutzung wird über die Corona-Verordnung separat geregelt.

Vereine, die die Sporthallen der Stadt Westerstede nutzen, haben Hausrecht. Das heißt, dass sie auch die 2G-Regel, die 2G+ Regel oder die 2G+ Regel mit Test vorgeben dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Sportamt Westerstede

Stand 04.03.2022

Ab 04.03.2022 werden die Beschränkungen aufgehoben.

Liebe SportlerInnen,

die Lockerungen bringen neue Regelungen mit sich, die wie folgt gelten:

Sportanlagen

  • drinnen und draußen 3 G
  • drinnen: FFP2-Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

Die schulische Nutzung wird über die Corona-Verordnung separat geregelt.

Für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt drinnen und draußen 3G, keine Abstandsregelungen und drinnen auch eine FFP2-Maske, außer im Sitzen.

Vereine, die die Sporthallen der Stadt Westerstede nutzen, haben Hausrecht. Das heißt, dass sie auch die 2G-Regel, die 2G+ Regel oder die 2G+ Regel mit Test vorgeben dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Sportamt Westerstede

Stand 16.12.2021

Ab 24.12.2021 Warnstufe 3!

Liebe SportlerInnen,

aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für Sportstätten, deren Betreiber die Stadt Westerstede ist, gilt:

Es gilt in den Sporthallen für die Sportausübung ab Warnstufe 2 2G+. Die Warnstufe 2 ist ja bekanntlich niedersachsenweit festgestellt worden. In den Sporthallen ist die Sportausübung unter 2G auch in der Warnstufe 2 oder 3 möglich, wenn je Teilnehmer 10 qm der Sporthalle zur Verfügung stehen.

In den engeren Umkleide- und Duschräumen ist hierbei zu beachten, dass diese ebenfalls nicht voll besetzt werden dürfen. Auch hier gilt der Grundsatz 10 qm je SportlerIn.

Wir weisen auf die Maskenpflicht vor und nach dem Sporttreiben hin. Ab Warnstufe 2 gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Das Land Niedersachsen hat bereits angeordnet, dass die Warnstufe 3 vom 24.12.2021 bis zum 02.01.2022 gilt. In diesem Zeitraum gelten somit auch die 2G+-Regelungen für den Außensport. Auch hier gilt die Ausnahme mit den 10 qm je Sporttreibenden. Allerdings sind die Sportstätten der Stadt Westerstede ja sowieso vom 24.12.21 bis einschließlich 02.01.2022 für den Vereinssport gesperrt!

Die schulische Nutzung wird über die Corona-Verordnung separat geregelt.

Bei Fragen wendet Euch gern an uns.

Wir wünschen Euch trotz der schwierigen Umstände ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Sportamt Westerstede

 

Stand 06.12.2021

Ab 01. Dezember 2G+ Regel + ab 06. Dezember Neuerung für die 2G+ Regel!

Liebe SportlerInnen,

der Landkreis Ammerland hat festgestellt, dass ab dem 1. Dezember 2021 im Landkreis Ammerland die Beschränkungen der Warnstufe 2 gelten. Für den Sport bedeutet dies, dass die Nutzung von Sportanlagen in Innenräumen nur noch unter 2G+-Bedingungen erlaubt ist (geimpft, genesen und mit tagesaktuellem Test!), außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden, die nur zum Sporttreiben bzw. beim Sitzen (und natürlich beim Duschen) abgenommen werden darf. Für Sportanlagen unter freiem Himmel gilt 2G (geimpft oder genesen).

Bei der 2G+ Regel gilt ab sofort:

Entweder geimpft, genesen und getestet

oder

Geimpft, genesen und Booster-Impfung

Sobald man also die Booster-Impfung bekommen hat, ist eine zusätzliche Testung NICHT mehr erforderlich.

Die Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen mit medizinischer Kontraindikation. Personen mit medizinischer Kontraindikation müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 der Corona-Verordnung führen.

Die Nachweise (Impf-, Genesenen-, Testnachweise!) sind von den Veranstaltern aktiv einzufordern und im Vorfeld zu kontrollieren. Hier wird die Nachweispflicht ausdrücklich vom Betreiber der Sportstätten an die veranstaltenden Vereine weitergegeben.

Wenn Ihr Fragen habt, wendet Euch gern an uns.

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Sportamt Westerstede

Stand 30.11.2021

Ab 01. Dezember 2G+ Regel!

Liebe SportlerInnen,

der Landkreis Ammerland hat festgestellt, dass ab dem 1. Dezember 2021 im Landkreis Ammerland die Beschränkungen der Warnstufe 2 gelten. Für den Sport bedeutet dies, dass die Nutzung von Sportanlagen in Innenräumen nur noch unter 2G+-Bedingungen erlaubt ist (geimpft, genesen und mit tagesaktuellem Test!), außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden, die nur zum Sporttreiben bzw. beim Sitzen (und natürlich beim Duschen) abgenommen werden darf. Für Sportanlagen unter freiem Himmel gilt 2G (geimpft oder genesen).

Die Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen mit medizinischer Kontraindikation. Personen mit medizinischer Kontraindikation müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 der Corona-Verordnung führen.

Die Nachweise (Impf-, Genesenen-, Testnachweise!) sind von den Veranstaltern aktiv einzufordern und im Vorfeld zu kontrollieren. Hier wird die Nachweispflicht ausdrücklich vom Betreiber der Sportstätten an die veranstaltenden Vereine weitergegeben.

Wenn Ihr Fragen habt, wendet Euch gern an uns.

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Sportamt Westerstede

 

Stand 23.11.2021

Voraussichtlich 2G-Regel ab 24. November!

Liebe SportlerInnen,

wie Ihr vielleicht schon den Medien entnommen habt, wird es ab morgen eine neue niedersächsische Corona-Verordnung geben. Bisher liegt uns ein Vorab-Entwurf vor, die folgenden Vorgaben und Regeln erfolgen daher unter Vorbehalt; wobei wir davon ausgehen, dass sie in der endgültigen Fassung auch so übernommen werden.

  • Mit Wirkung vom 24.11.2021 wird die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
  • Die Nutzung von Sportanlagen wird dahingehend beschränkt, dass Sport im Freien unter der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich ist, für Sport in Sportanlagen gilt die 2G-Regel (geimpft, genesen). Die 2G-Regel gilt auch für die Nutzung der Umkleiden und Duschen, d.h. wenn nach Sport im Freien die Umkleiden bzw. Duschen genutzt werden, ist 2G Pflicht!
  • Die Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen mit medizinischer Kontraindikation. Personen mit medizinischer Kontraindikation müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 der Corona-Verordnung führen.
  • Die Nachweise sind von den Veranstaltern aktiv einzufordern und im Vorfeld zu kontrollieren. Hier wird die Nachweispflicht ausdrücklich vom Betreiber der Sportstätten an die veranstaltenden Vereine weitergegeben.
  • Hygienekonzepte mit Dokumentationen, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung etc. müssen natürlich weiterhin erfüllt werden.

Sollten sich in der endgültigen Fassung der Verordnung doch noch Änderungen ergeben, bekommt Ihr natürlich Nachricht.

Bei Fragen wendet Euch gern an uns.

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Sportamt Westerstede

Stand 24.09.2021

Ab 24. September neue Regelungen, 3G-Regel bleibt aber weiterhin bestehen!

Liebe SportlerInnen,

Da im Landkreis Ammerland die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 lag, hat der Landkreis mit einer neuen Allgemeinverfügung Lockerungen ermöglicht. Die einzelnen Lockerungen gelten ab 24. September 2021.

Ab Freitag entfällt im Normalfall somit die bisher verpflichtende 3G-Regelung für die Teilnahme an Zusammenkünften mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen in geschlossenen Räumen, für körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Spielbanken und -hallen, für den Besuch von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks sowie Sportanlagen jeglicher Art.

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die ab dem 22. September gilt, erlaubt es Veranstaltern und Betreibern jedoch unabhängig von der Warnstufe, optional die 3G/2G-Regelung für ihre Veranstaltungen oder Betriebe vorzuschreiben. Können Besuchende und Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen, entfallen Maskenpflicht und die Abstandsregelung. Die Nachweise hat der Veranstalter aktiv einzufordern.

Wir als Verein möchten aber weiterhin die 3G-Regel anwenden. Somit gilt die 3G-Regel weiterhin für alle Abteilungen der TSG Westerstede.

Bei Fragen und Anmerkungen wendet Euch gern an uns.

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Sportamt Westerstede & der Vorstand der TSG Westerstede

Stand 01.09.2021

Ab 03. September 3G-Regelung!

Liebe SportlerInnen,

leider ist es jetzt soweit.

Gerade hat der Landkreis Ammerland per Allgemeinverfügung festgestellt, dass § 8 der Corona-Verordnung ab dem 3. September gilt. Das heißt für den Sportbereich, dass bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen nunmehr ab Freitag, dem 03.09.2021 die 3G-Regel gilt.

Der Zutritt darf also nur geimpften, genesenen und getesteten Personen gewährt werden.

Der Betreiber/die Betreiberin muss aktiv einen Nachweis von den jeweiligen Nutzern einfordern. Sofern die Stadt Westerstede Betreiber der Sportstätte ist, wird die Nachweispflicht an die nutzenden Sportvereine weitergegeben. Bei eventuellen Kontrollen des Landkreises Ammerland haftet der Nutzer (3G-Erforderlichkeit) und der nutzende Sportverein (Kontrollpflichten).

Genaue Informationen findet Ihr in der Corona-Verordnung und der Grafik zur Corona-Verordnung.

Wenn Ihr Fragen habt, wendet Euch natürlich gern an uns.

Mit sportlichen Grüßen

 

Sportamt der Stadt Westerstede

Stand 25.08.2021

Neue Corona-Verordnung. Sportbetrieb geht unverändert weiter.

Liebe SportlerInnen,

seit heute gilt ja eine neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.

Momentan ( 25.08.2021) befinden wir uns in keiner Warnstufe. Die Warnstufe 1 würde erst erreicht werden, wenn

  • entweder die Inzidenz 50 erreicht

oder

  • zwei von drei Leitindikatoren erreicht werden

Die Warnstufe wird allerdings erst ausgerufen wenn obenstehende Voraussetzungen 5 Werktage bestehen. Ausgerufen wird die Warnstufe dann durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Ammerland. Sollte dies geschehen, werden wir Euch natürlich zeitnah informieren, auch darüber, welche Folgen das für den Sport hat.

Momentan ist natürlich Abstand (soweit die Sportart es zulässt), Hygiene und Lüften unabhängig von Warnstufe und Inzidenz vorgeschrieben. Auch die Dokumentationspflicht besteht weiterhin.

Im Moment ändert sich daher für Euch nichts. Wollen wir hoffen, dass das auch so bleibt.

Solltet Ihr Fragen haben, wendet Euch gern an uns.

Mit sportlichen Grüßen aus dem Sportamt

 

 

Die Stadt Westerstede

Stand 01.06.2021

Sport drinnen und draußen ist in jeglicher Form möglich, auch die Duschen und Umkleiden sind wieder geöffnet, allerdings nur im Rahmen der Hygienekonzepte, d.h. es müssen weiterhin Abstände gewahrt werden wie im letzten Jahr.

Die für die Sportanlage oder sportliche Betätigung verantwortliche Person ist lediglich verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts zu treffen.

 

Die Hygienekonzepte habt Ihr ja sicherlich noch aus dem letzten Jahr, die dürfen wieder genutzt werden. Für die Nachverfolgung soll Listen in digitaler Form der Vorzug gewährt werden, allerdings sind händisch geführte Listen natürlich auch noch zulässig.

Wenn Ihr Fragen habt, wendet Euch gern an das Sportamt aus Westerstede.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Die Stadt Westerstede

Stand 01.02.2021

Zusatzbeiträge entfallen für das 1. Quartal 2021

Liebes Vereinsmitglied,

es ist an der Zeit, dass wir als Vorstand uns mal wieder an euch wenden.

Zunächst möchten wir uns bei euch für eure Treue bedanken.

Wie jedes Jahr hat es ein paar Austritte gegeben, aber trotz der Pandemie seid ihr dem Verein verbunden geblieben. Danke dafür!

Wir wissen, das ist nicht selbstverständlich.

Jede und jeder von euch hat seine eigenen Wünsche und seine eigenen Hoffnungen. So geht es auch uns, dem Vorstand. Wir hatten gehofft, dass das Vereinsleben und der Vereinssport wieder ein aktives Teil unserer Leben sein kann. Wie ihr wisst, ist das derzeit nicht der Fall.

Wir tun alles dafür den Verein zu erhalten, bis ein aktives Vereinsleben wieder möglich ist. Doch bis dahin müssen wir uns weiter in Geduld üben.

Das bedeutet aber auch, dass wir deine Treue leider nicht finanziell entlohnen können. Vielmehr müssen wir den Vereinsbeitrag für das 1. Quartal im Februar abbuchen.

Wir nutzen selbstverständlich die aktuell bestehenden Fördermöglichkeiten und berücksichtigen auch die reduzierten Kosten z. B. bei den Entschädigungen für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dennoch sind wir auf die Beiträge der Mitglieder angewiesen.

Daher wird nur der Grundbeitrag bzw. der Familienbeitrag abgebucht. Zusatzbeiträge werden für das 1. Quartal 2021 nicht erhoben. Mit diesem Beitrag sind wir in der Lage, gerade die zu Anfang des Jahres höheren Aufwendungen wie Verbands- oder Versicherungsbeiträge bestreiten zu können.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Wir wünschen euch viel Gesundheit und ein baldiges Wiedersehen!

 

Euer Vorstand

Stand 29.10.2020

Ab sofort alle Sportstätten der Stadtgemeinde Westerstede gesperrt

Leider erreichen die Corona-Infektionszahlen auch im Ammerland erschreckende Ausmaße. Daher werden aus gegebenem Anlass ab sofort alle Sportstätten in der Stadtgemeinde Westerstede gesperrt. Wir hoffen, dass sich das Infektionsgeschehen alsbald erholt und dann sportlich wieder durchgestartet werden kann.

Von der Sperrung ausgenommen ist der Schulsport und Individualsport außerhalb der Sporthallen.

Stand 06.07.2020

Wichtige Änderungen vor allem für Kontaksportarten (Volleyball, Handball, Basketball, Tanzen usw.)

Ab sofort sind Kontaktsportarten wieder erlaubt und Sport in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zugelassen, Dies bezieht sich auf den Trainingsbetrieb, dort fällt auch der Mindestabstand weg. Um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Sportler (Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr.) Beginn und Ende der Sportausübung erfasst werden und sind dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Weiterhin gilt die Einhaltung der Hygieneregeln. Zuschauer sind beim Breitensport im Freien zugelassen, sofern sie eineinhalb Meter Abstand zu Menschen aus einem anderen Hausstand halten.

Die Umkleidekabinen bleiben vorerst gesperrt.

Stand 23.06.2020

Zuschauer sind während der Sportausübung und einer Wettkampfes im Freien wieder erlaubt

Während der Sportausübung im Freien dürfen Interessierte wieder zuschauen. Das gilt sowohl für das Training als auch für Wettkämpfe. Auch Eltern dürfen jetzt wieder ihre Kinder betreuen und müssen sich nicht mehr von der Außensportanlage entfernen. Wenn weniger als 50 Personen zuschauen muss lediglich ein Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten werden, die nicht dem eigenen Hausstand angehört. Kommen mehr als 50 und bis maximal 250 Zuschauer, müssen diese zusätzlich zur Abstandsregel Sitzplätze einnehmen. Die Veranstalter müssen außerdem die Kontaktdaten der Zuschauer erfassen, um mögliche Infektionsketten später nachvollziehen zu können.

Stand 22.06.2020

Aufgrund der von der Niedersächsischen Landesregierung vorgenommenen Lockerungen hat der Vorstand beschlossen, auch Kindern unter 14 Jahren die Möglichkeit zu geben, wieder am Sportbetrieb teilzunehmen.

Die jeweiligen Abteilungen werden unter Einhaltung des Hygienekonzeptes ihre Angebote wieder ausweiten

Informationen dazu:

direkt bei den  jeweiligen Abteilungs- oder Übungsleiter

bei der Geschäftsstelle   Tel. 1876

oder auf der homepage

 

Vereinsspezifisches Wiedereinstiegskonzept

Hygienekonzept

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten.

Für die Einhaltung und Beachtung sind die Übungsleitungen verantwortlich. Der Verein stellt den Abteilungen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei den städtischen Sporthallen stellt die Stadt Westerstede bei den Eingängen ausreichend über Standbehälter Desinfektionsmittel zur Verfügung.

1. Hygieneartikel bereitstellen

  • Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) über die Geschäftsstelle
  • Einmal-Papierhändtücher über die Geschäftsstelle
  • Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt) für Gegenstände, Sportgeräte, Ablageflächen etc. über die Geschäftsstelle – alternativ sind die Sportgeräte gesondert für mindestens 4 Tage ohne Nutzung zu lagern und gesondert zu kennzeichnen
  • Seife und Einmal-Papierhandtücher für die Toiletten durch die Stadt Westerstede sowie beim Eingang durch Standbehälter mit Desinfektionsmittel

 

2. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße

  • Beim Zutritt der Sporthalle durch jeden Teilnehmenden und Verantwortlichen
  • Nach dem Toilettengang – Sicherstellung durch die Übungsleitungen
  • Zusätzlich bei Gruppenteilung in der Pause
  • Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.

3. Regelmäßige Desinfektion (vor/nach jeder  Trainingsgruppe)

  • Sportgeräte (Großgeräte, Kleingeräte, Matten etc.) – alternativ sind die Sportgeräte gesondert für mindestens 4 Tage ohne Nutzung zu lagern und zu kennzeichnen
  • Die Sportgeräte der Stadt Westerstede dürfen nicht benutzt werden!
  • Ablageflächen
  • Türgriffe, Handläufe, etc.

4. Toiletten

  • Toiletten bleiben geöffnet und werden nach einer Nutzung durch die Nutzerin/ den Nutzer gereinigt und desinfiziert. Die regelmäßige Reinigung erfolgt durch den Reinigungsdienst der Stadt Westerstede.

 

5. Umkleiden und Duschräume

  • Bis der normale Trainingsbetrieb wiederhergestellt ist, bleiben Umkleiden und Duschräume geschlossen.
  • Die Trainierenden kommen bereits in Sportkleidung zum Sportgelände.

6. Laufwege

  • Falls es die örtlichen Gegebenheiten zulassen (Freigelände und Sporthalle), sollen zum Betreten und Verlassen des Sportgeländes verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt werden. Die Kennzeichnung stellt die Stadt Westerstede sicher.

 

7. Gruppenwechsel

Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:

  • Ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
  • Der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
  • Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
  • Bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
  • Die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
  • Auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen.
  • Die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
  • Gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang sind untersagt.
  • Die Zeit zum Lüften (in der Halle) und zum Desinfizieren nutzen.

8. Abstand halten

  • Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) ist immer einzuhalten, sowohl beim Betreten als auch Verlassen des Sportgeländes. Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft und diese weitreichender in den Raum hinein ventiliert wird, sind während des Trainings grundsätzlich 2,00 m Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten; bei Indoortrainings wird ein größerer Abstand von 2,00 bis 4,00 m empfohlen.
  • sind Markierungen als Orientierung anzubringen (z.B. Klebestreifen, Pylonen).
  • In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
  • Die Ablage des Equipments inkl. Trinkflaschen erfolgt in einer pro Person ausgewiesenen „Zone“, diese Bereiche können z.B. mit einem Hula-Hoop-Reifen, einem Springseil o.ä. markiert werden.
  • ist beim Kommen und Gehen Nasen-Mundschutz zu tragen.

9. Eigenes Equipment der Sporttreibenden (was kann mitgebracht werden)

  • Yoga/ Gymnastik-Matte oder Handtuch (zur Unterlage)
  • Spiel- und Handgeräte
  • Trainingsmaterialien (z.B. Theraband, Hantel)  Trinkflasche.

 

  1. Konzeption der Trainingsgruppen

Die Gestaltung und Organisation der Übungsstunden ist immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängig (Größe der Halle, Lüftungsmöglichkeiten, Zugangsmöglichkeiten, Verfügbarkeit Außengelände, Wetterbedingungen etc.).

 

Daher hat die Abteilungsleitung im Rahmen der zugeteilten Hallenzeiten einen neuen Stundenplan zu erstellen, um die Abläufe der einzelnen Trainingsgruppen zu koordinieren.

 

Allgemein

 

1. Größe

  • Grundsätzlich: Starke Verkleinerung der Gruppengröße vornehmen, um Infektionsketten so niedrig wie möglich zu halten.
  • Beachtung der behördlichen Vorgaben (wie viele Personen dürfen außerhalb des eigenen Hausstands zusammen sein?) und der jeweiligen sportbereichsspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände wie DTB-Kinderturnen, DTB-Sportarten, Fitness- und Gesundheitssport, DJB, Tanzsport DTV, Deutscher Tischtennis-Bund, DBB sowie der örtlichen Gegebenheiten zur Einteilung der Gruppengröße.
  • Es wird darüber hinaus zusätzlich je nach Sportstätte empfohlen, pro 20 bis 40 qm nicht mehr als eine Person zuzulassen, um die Abstandsregel einzuhalten.

 

2. Einteilung

  • Bildung der Trainingsgruppen einer Sportart / eines Sportangebots losgelöst von den ursprünglichen Einteilungen (z.B. Personen, die im gleichen Haushalt leben (z.B. Geschwister), sollten bevorzugt miteinander trainieren).
  • Feste Trainingsgruppen bilden, die auch in den kommenden Wochen beibehalten werden.
  • Eine Durchmischung von Sporttreibenden und Übungsleiter*innen ist zu vermeiden.
  • Eine Übungsleitung/Trainer*in betreut regelmäßig nicht mehr als fünf feste Übungs/Trainingsgruppen.

 

3. Personenkreis

  • Es dürfen ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden), eine Ausnahme bilden die Angebote Babys in Bewegung und Eltern-Kind-Turnen.

 

  • Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende). Risikogruppen können durch Anbieter jedoch nicht immer – zumindest nicht pauschal – identifiziert werden. Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.

 

4. Anwesenheitsliste

  • In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
  • Die Anwesenheitslisten werden regelmäßig – mindestens zum Ende eines Monats – der Geschäftsstelle durch die Übungsleiter*in zugeleitet.
  • Zu ergreifende Maßnahmen beim Corona-Verdachtsfall siehe Anlage „RKI Maßnahmen Corona Verdachtsfall Infografik“ am Ende dieses Dokuments.

 

5. Gesundheitsprüfung

  • Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
  • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.

 

6. Fahrgemeinschaften

  • Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden, um auch hier das Risiko einer Infektion zu minimieren.

 

7. Erste-Hilfe

  • Der Erste-Hilfe-Koffer sollte vorab kontrolliert und anschließend mit an den Trainingsort genommen werden.
  • Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.
  • Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der Internetseite des Deutschen Roten Kreuzes (drk.de).

 

Die Besonderheiten der Abteilungen können bei Interesse für die jeweilige Sportart von der Geschäftsstelle oder der Abteilung zur Verfügung gestellt werden.

 

Stufe 1 – Trainingsstunde im Freien

Derzeit ist ein Training im Freien auf dem Vereinsgelände, in öffentlichen Parks und anderen Freiflächen grundsätzlich zu bevorzugen. Welche Inhalte hier pro Sportart/ Sportangebot umgesetzt werden können, finden sich in den fachspezifischen Übergangsregeln für die Sportarten wie z. B. DTB unter „1. Ausdifferenzierung der spezifischen Handlungsempfehlungen“ sowie den Übergangsregeln für Fitness- und Gesundheitssport und Kinderturnen.

 

 

Beispiel DTB-Regeln:

  • Ist für das Athletiktraining ein Aufbau von kleineren Sport- und Spielgeräten geplant, so muss der Aufbau für jedes Training koordiniert und organisiert Dieser sollte mit möglichst wenigen Personen vorgenommen werden.
  • Wichtig ist, dass der/die Übungsleiter*in klare Anweisungen an die Sporttreibenden gibt, damit die Aufgabenverteilung verständlich ist.
  • Bei kleinen Aufbauten oder Kraftzirkeln ist es eventuell möglich, dass der Aufbau bereits vor Beginn des Trainings vom jeweiligen Übungsleiter*in allein durchgeführt wird.
  • Das Training kann z. B. mittels eines Stationstrainings durchgeführt werden. Hier können die Abstandsregeln durch den gleichzeitigen Wechsel gut umgesetzt werden. Pro Station befindet sich immer ein Sporttreibender.
  • Findet das Training an einer Stelle statt, so hat jeder Sportreibende eine eigene zugewiesene Matte, die zuvor an Ort und Stelle gelegt wird, damit die Abstandsregel eingehalten werden kann.
  • Generell sollten nur Übungen ausgewählt werden, die ohne die Hilfestellung eines*r Übungsleiter*in durchgeführt werden können.
  • Partnerübungen sind nicht erlaubt.
  • Anstelle von Korrekturen über taktile Reize andere Rückmeldemöglichkeiten nutzen (verbal, Videoaufnahmen, Bilderreihen etc.)
  • Warteschlangen vor Stationen sind unbedingt zu vermeiden. Daher ausreichend Stationen (für jeden Sporttreibenden eine eigene Station) und mit ausreichend Abstand gemäß der 2m-Abstandsregel aufbauen.
  • Ebenso muss auch der Abbau der Geräte koordiniert werden.
  • Möglicherweise kann auch eine Übernahme der Trainingsmaterialien und -geräte durch eine nachfolgende Gruppe organisiert werden. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass eine ausreichende Desinfektion vorgenommen wird und auch die Trainingsgruppen keinen Kontakt miteinander haben.
  • In gemeinsamen Pausen ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel eingehalten wird (Alle bleiben im zugewiesenen, eigenen Bereich).

 

Stufe 2 – Trainingsstunde in der Halle

  • Bei Hallentraining ist die Sporthalle vorab möglichst intensiv durchzulüften.
  • Der Aufbau der Turn- und Sportgeräte muss in jedem Training koordiniert und organisiert Dieser sollte mit möglichst wenigen Personen vorgenommen werden.
  • Die Abstandsregeln von mindestens zwei Metern sind einzuhalten und es ist ein NasenMundschutz zu tragen. Ausnahmen sind in den einzelnen Sportangeboten beschrieben.
  • Wichtig ist, dass der/die Übungsleiter*in klare Anweisungen an die Sporttreibenden gibt, damit die Aufgabenverteilung verständlich ist.
  • Bei kleinen Aufbauten oder Kraftzirkeln ist es eventuell möglich, dass der Aufbau bereits vor Beginn des Trainings vom jeweiligen Übungsleiter*in allein durchgeführt wird.
  • Da in der Halle nun auch erweiterte Trainingsmöglichkeiten bestehen, ist der Trainingsplan so anzupassen, dass die Abstandsregel am Turngerät eingehalten werden kann.
  • Parallel kann ein Athletiktraining (z.B. in Form von weiteren Stationen) durchgeführt werden, sodass es zu keinen Warteschlangen am Gerät kommt.
  • Da vorerst keine Hilfestellung erlaubt ist (aufgrund der Abstandsregel), sollten daher im Training an den Geräten nur sicher beherrschte und/oder moderate Elemente geübt werden.
  • Nach jedem Geräte- oder auch Stationswechsel sind auch hier die Oberflächen und Geräte zu reinigen und zu desinfizieren, bevor der nächste Sporttreibende an das Gerät geht.
  • Generell sind die Trainingsformen und -inhalte in der Halle so zu wählen, dass die Distanz gewahrt und Körperkontakte vermieden werden können.

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Die zehn Leitplanken des DOSB

 

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

 

Körperkontakte müssen unterbleiben

Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

 

Mit Freiluftaktivitäten starten

Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.

 

Hygieneregeln einhalten

 

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

 

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

 

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

 

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

 

Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

 

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein.

 

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.